Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betrifft auch Sie als Weiterbildungsanbieter! 
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betrifft auch Sie als Weiterbildungsanbieter! 

Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Online-Seminarangebot barrierefrei zu präsentieren! 

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Das Wichtigste im Überblick

Am 28.06.2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft und setzt damit die Europäische Richtlinie zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act, kurz EAA) um. Das BFSG zielt darauf ab, eine umfassende und uneingeschränkte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben zu fördern. Dies schließt z. B. Menschen mit Behinderung, aber auch ältere Personen und Menschen mit wenig Erfahrung im Umgang mit digitalen Medien ein. Im Fokus steht in erster Liniedie digitale Barrierefreiheit. 

Hände tippen auf einer Tastatur. Barrierefreiheit-Icons sind zu sehen.

Worum geht es dabei?

Öffentliche Einrichtungen haben schon länger die Pflicht, ihr Angebot barrierefrei zu gestalten.

Beispielsweise müssen Hersteller von Mobile Devices, Computern und Self-Service-Automaten für eine barrierefreie Bedienbarkeit sorgen. Auch der elektronische Geschäftsverkehr, also jegliche Online-Dienstleistung, bei der ein Verbrauchervertrag geschlossen wird, ist durch das BFSG betroffen.  

Konkret bedeutet dies für Sie:
Wenn Sie Ihre Seminare über einen Webshop (z.B. CARUSO) präsentieren und vertreiben,
muss dieser barrierefrei gestaltet sein.
 

Welche Ausnahmeregelungen gibt es?

Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von maximal 2 Millionen sind von den Anforderungen des BFSG befreit.

Einen tieferen Einblick finden Sie unter bfsg-gesetz.de.

Was bedeutet Barrierefreiheit?

Das BFSG, § 3 führt dazu aus: „Produkte und Dienstleistungen sind barrierefrei, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.“ 

Wann ist eine Website barrierefrei?

Für eine BFSG-konforme Website und damit auch für einen integrierten Webshop sind u.a. folgende Punkte relevant: 

• Responsive Design
• Klar strukturierte Navigation des Menüs sowie der Seiten und Texte
• Leichte Sprache
• Gut lesbare Schriftart(en)
• Beliebige Größenveränderung der Schrift über den Browser
• Ausreichende Farbkontraste
• Screenreaderfähigkeit
• Tastaturbedienbarkeit 

Welche Übergangsfristen gibt es?

Das Gesetz tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt beginnen die Kontrollen. Es gibt keine zusätzliche Umsetzungsfrist, jedoch zwei Ausnahmen, die Sie als Weiterbildungsanbieter NICHT betreffen:

5 Jahre Übergangsfrist für Dienstleistungen mit bereits vorhandenen Produkten 

15 Jahre Übergangsfrist für Selbstbedienungsterminals 

Welche Strafen drohen bei Verstoß?

Bei Nichteinhaltung des BFSG drohen Bußgelder bis zu einer Höhe von 100.000 Euro. 

Wie geht es jetzt weiter?

Das Team der Materna TMT verfügt über eine umfassende Expertise in der Gestaltung barrierefreier Websites mit und ohne integrierten Onlineshop.

Nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf. 

Wir beraten Sie gerne

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    Einverständniserklärung:

    Carmen Lenschen